Mit band-it… ist es Bands und Zusammenschlüssen aus Einzelkünstlern (Mindestteilnehmerzahl fünf Personen) möglich, unkompliziert an einen Zuschuss für Ihre Weiterbildungsmaßnahme zu gelangen.

Wie funktioniert die band-it…-Förderung?

Der Antrag wird schriftlich gestellt, wobei ein Vordruck des Antragsformulares entweder aus dem Internet ausgedruckt oder bei der LAG-Geschäftsstelle abgefordert werden kann.

Der/die gewünschte Dozent/in sollte bei der LAG-JugendMusik als Mitarbeiter/in geführt werden. Neue Dozenten erhalten von uns zunächst einen Aufnahmeantrag zugeschickt.

Der/die Dozent/in wird durch die Gruppe selbst beauftragt.

Ist die Dozentenfrage geklärt, erhält die Gruppe die notwendigen Formulare per eMail oder per Post zugestellt. Sie können auch aus dem Internet entnommen werden.

Die Gruppe (Antragsteller) überweist für eine 1-tägige Maßnahme eine band-it… -Gebühr in Höhe von 25€, für 2-tägige Maßnahmen 50€ auf das Konto der LAG-Jugendmusik (VR-Bank ABG-Land IBAN DE66 8306 5408 0004 9928 06 BIC GENODEF1SLR).

Der Gruppenleiter (Antragsteller) sendet seinen Bericht und den des Dozenten, sowie eine Teilnehmerliste (mit Alter etc.), die Honorarverträge und das Abrechnungsformular (in den ausschließlich die tatsächlichen Kosten einzutragen sind) innerhalb von sechs Wochen an die LAG-Geschäftsstelle.

Liegen alle Abrechnungsunterlagen bei der LAG vor, erstatten wir dem Veranstalter einen Zuschuss zum Honorar des Dozenten (1 Tag max. 150 € / 2-Tage max. 300 € pro Maßnahme).

Die Höhe des band-it…-Zuschusses beträgt 30% der Gesamtausgaben maximal jedoch 150 € (1 Tag) bzw. 300 € (2 Tage) je bewilligten Projekts. Jede Gruppe kann pro Jahr bis zu zwei Maßnahmen gefördert bekommen.

Wer jetzt noch Fragen hat, kann:

  • die Geschäftsstelle anrufen (0 43 02) 90 00 26,
  • eine Mail an info(at)jugendmusik-sh.de senden
  • oder eine Fax-Anfrage an (0 43 02) 90 00 27 schicken.